Notarielle Leistungen

Als Notare sind wir vom Justizministerium Baden-Württemberg bestellte Träger eines öffentlichen Amtes und als solche zur unparteilichen Ausübung unseres Amtes verpflichtet.

Wir beraten Sie in allen anstehenden notariellen Fragen und stehen Ihnen und Ihren Vertragspartnern bei allen notariellen Entwürfen und Beurkundungen zur Verfügung.

Unser Anspruch ist es, Sie kompetent, freundlich und zeitnah zu betreuen.Über die nach den gesetzlichen Bestimmungen anfallenden Kosten informieren wir Sie offen und transparent, sobald wir die hierfür erforderlichen Informationen haben.

In folgenden Rechtsgebieten bieten wir unsere notariellen Dienstleistungen an


 

Immobilienrecht

 

Erbrecht

 

Vorsorge/Betreuung

 

 

Gesellschaftsrecht

 

Familienrecht

 

 

Kosten

Gebührenerhebungspflicht. Als Notare sind wir nach § 17 Abs. 1 Satz 1 der Bundesnotarordnung verpflichtet, für unsere Tätigkeit die im Gerichts- und Notarkostengesetz (GNotKG) gesetzlich vorgeschriebenen Gebühren und Auslagen zu erheben - nicht mehr und nicht weniger. Gebührenvereinbarungen jeder Art sind unzulässig.

Soziales Gebührensystem. Das Gebührensystem des GNotKG ist sorgfältig austariert. Es führt auch dazu, dass wir Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dadurch wird gewährleistet, dass jedermann notarielle Beratung und Vertragsgestaltung in Anspruch nehmen kann, unabhängig von Vermögen oder Wert des Geschäfts. Das Notarkostenrecht stellt nämlich ein besonders soziales Wert-Gebührensystem auf, das jedermann den Zugang zu notariellen Amtstätigkeiten ermöglicht.

Beratung inklusive. Unsere Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr enthalten, unabhängig von der Schwierigkeit, dem Aufwand oder der Anzahl der Besprechungstermine.