Erbrecht und Testament

Jedes Jahr werden in Deutschland Milliarden vererbt oder durch Schenkung übertragen. Die gesetzliche Erbfolge führt oft nicht zum gewünschten Ergebnis.

Durch eine bewusste und gezielte Nachfolgeplanung können Sie die Erbfolge und Nachfolgeregelung über ihr privates und/oder betriebliches Vermögen durch testamentarische Verfügungen entsprechend Ihren individuellen Vorstellungen regeln, Streitigkeiten vorbeugen und die gerechte und praktisch sinnvolle Verteilung und Verwaltung Ihres Nachlasses sichern.

Das notarielle Testament wird vertraulich registriert und amtlich verwahrt. Nach dem Erbfall wird es automatisch eröffnet und kann nicht verloren gehen.

Mit gezielten Schenkungen und Übertragungen unter Lebenden können Sie eine sinnvolle Vermögensnachfolge für die nächste Generation gestalten. Durch Vermögensübertragung, oder aber durch Nießbrauchs- oder sonstige Vorbehalte können Sie dabei Ihre Nutzungen sowie Ihre Kontrollrechte sichern.

Nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf und vereinbaren Sie einen Beratungstermin.

Unsere Beratung und Beurkundung umfasst:

 

  1. Testamente einzelner Personen

  2. Gemeinschaftliche Testamente

  3. Erbverträge

  4. Schenkungen und Übertragungsverträge

  5. Erb- und Pflichtteilsverzichte, ggf. mit Abfindungsregelungen

  6. Regelungen zur Verteilung des Nachlasses, etwa zur Auseinandersetzung unter den Erben oder Erfüllung von Vermächtnissen

  7. Erbscheinsanträge

  8. Erbausschlagungen

  9. Pflichtteilsregelungen nach dem Erbfall

 

>> Datenblatt Erbauseinadersetzung

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