Ehe- und Familienrecht

Das Eingehen einer Ehe, einer Partnerschaft oder die Gründung einer Familie zählt zu den bedeutendsten Entscheidungen eines Lebens. Welche Art der persönlichen und rechtlichen Bindung, die Menschen sich dabei wünschen, ist heute vielgestaltiger als früher. Oft weicht sie vom traditionellen Ehe- und Familienmodell ab, welches der gesetzlichen Regelung zugrunde gelegt ist. Auch wird jede dritte Ehe mittlerweile geschieden. Das Bedürfnis, für diesen Fall bereits mit der Eheschließung Vorsorge zu treffen, nimmt in der Bevölkerung immer mehr zu.

Mit der Eheschließung gilt der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Durch einen Ehevertrag kann der gesetzliche Güterstand modifiziert oder ein anderer Güterstand (z.B. die Gütertrennung) vereinbart werden. Für die Wirksamkeit eines Ehevertrags bedarf es der notariellen Beurkundung.

Gerne können Sie zur Beratung in diesen Angelegenheiten sowie zur Beurkundung folgender Verträge mit uns Kontakt aufnehmen:

 

  1. Eheverträge und Lebenspartnerschaftsverträge

  2. Regelungen in der nichtehelichen Lebensgemeinschaft

  3. Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen

  4. Adoptionen, Erklärungen zur Vaterschaft und elterlichen Sorge

  5. Unterhaltsregelungen