Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Im Gesellschaftsrecht ist für viele Rechtsgeschäfte die notarielle Beurkundung oder Beglaubigung vorgeschrieben:
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Beratung zur Wahl der Rechtsform des Unternehmens (Personen-/Kapitalgesellschaften) und Gründungsberatung.
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Gründung von GmbHs oder Aktiengesellschaften sowie Satzungsänderungen bei diesen Gesellschaften.
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Gestaltung von Gesellschaftsverträgen für alle Rechtsformen.
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Registeranmeldungen von Personen- oder Kapitalgesellschaften.
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Änderungen in Gesellschaftsorganen – Aufsichtsrat, Vorstand, Geschäftsführung, Prokuristen.
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Abschluss und fristgerechte Eintragung von Unternehmensverträgen
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Übertragung von GmbH-Anteilen bei Unternehmensverkäufen
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Regelung der Unternehmensnachfolge – umfassende Abstimmung von Unternehmensstruktur, Testament und lebzeitigen Übertragungen
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Verschmelzung oder Spaltung von Gesellschaften sowie sonstige Vorgänge nach dem Umwandlungsgesetz
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